Lebensfreunde Dresden

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Preise Betreuung

Was kostet die Betreuung durch LebensFREUNDE?

LebensFREUNDE hat die gesetzliche Zulassung für alle Pflegekassen. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

1. Entlastungsleistungen nach §45a SGBXI Entlastungsbetrag (125 €/Monat)

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden)

Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag)

In Ihrem Auftrag rechen wir direkt mit den Krankenkassen ab. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnungskopie, für volle Kostentransparenz.

3. Umwidmung von Pflegesachleistungen als Entlastungsleistungen

Mit dem zusätzlichen Budget aus der Umwandlung von Sachleistungen können Sie zusätzliche Entlastungsleistungen finanzieren. Neben dem eigentlichen 125 Euro monatlichen Entlastungsbetrag, können maximal 40 % des Ihren Pflegegrad zustehenden Sachleistungsbudget in Anspruch genommen werden.

Diese Möglichkeit gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und für alle drei Optionen der Pflegeleistung:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung
  • Kombinationsleistung

Wenn Sie normalerweise nur Pflegegeld und keine Sachleistung beziehen, können Sie trotzdem bei Bedarf Ihren Anspruch auf Umwandlung wahrnehmen. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.

In Ihrem Auftrag rechen wir direkt mit den Krankenkassen ab. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnungskopie, für volle Kostentransparenz.

2. Verhinderungs- oder Ersatzpflege SGB XI §39

Sollte eine private Pflegeperson vorübergehend ausfallen (Urlaub, Krankheit, sonstige Gründe), haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5, die ambulant versorgt werden, Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege.

In Ihrem Auftrag rechen wir direkt mit den Krankenkassen ab. Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnungskopie, für volle Kostentransparenz.

4. Private Finanzierung der Betreuungsleistungen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Betreuungsleistungen nach Wahl privat zu finanzieren. Fragen Sie hier bitte nach den aktuellen Stundensätzen. Gerade in stationären Pflegeeinrichtungen stehen Mittel 1-3 durch die Pflegekassen nicht zur Verfügung.

Betreuungsleistungen können zum Teil auch steuerlich abgesetzt werden.

Erstgespräche und Beratung in Ihrer vertrauten Umgebung sind immer kostenfrei für Sie!

Unsere Stundensätze

orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang, Krankheitsbild, psychisch-körperlicher Beanspruchung und individuellem Aufwand.

Enthalten sind Informationsmaterialien für Senioren und Angehörige, Freizeitmaterialien, Fahrtkosten innerhalb Dresdens, Büro-, Organisations- und Telefonkosten. Für Aufwendungen, die bei Begleitungen anfallen (z.B. Eintrittskarten für Museen, Theater, Oper o.ä.) bieten wir durch Ermäßigungen bei Kultureinrichtungen günstige Möglichkeiten für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen an. Hierbei entstehen überwiegend nur geringe oder keine zusätzlichen Kosten.

Ihr Leistungsansprüche an die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades zur Nutzung von Betreuungsleistungen:

Lebensfreunde Dresden
Entlastungsbetrag
(125,00€ mtl.)
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (1612,00€ + 806,00€ jährl.)
Umwidmung von Pflegesachleistungen (Pflegegeld reduziert sich dadurch
Gesamtbudget jährlich bis zu
Pflegegrad 1
1.500,00 € jährl
1.500,00 €
Pflegegrad 2
1.500,00 € jährl.
2.418,00 € jährl.
275,60 € mtl
225,20 €
Pflegegrad 3
1.500,00 € jährl.
2.418,00 € jährl.
519,20 € mtl.
10.148,40 €
Pflegegrad 4
1.500,00 € jährl.
2.418,00 € jährl.
644,80 € mtl.
11.655,60 €
Pflegegrad 5
1.500,00 € jährl.
2.418,00 € jährl.
798,00 € mtl.
13.494,00 €